Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Behandlung). Stellen Sie dort bite einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Nur Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnungen in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
- Bei Nichtgenehmigung durch die Krankenkasse muss die Fahrt bezahlt werden.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
- Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweis oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Dialysepatienten
- Schriftliche monatliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich (Dauerschein für mehrere Fahrten, wird beim Taxiunternehmen deponiert).
- Über den Eigenanteil erhalten Sie ggfls. monatlich eine Rechnung durch EUROW.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben)!
Strahlen-/ Chemotherapie
- Vorherige, schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich. Übergabe an den Taxifahrer bei der ersten Fahrt.
- Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
- Der gesetzliche Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
- oder: der gesetzliche Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferung oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Ärztliche Verordnung erforderlich.
- Gesetzlicher Eigenanteil muss pro Fahrt bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften
(Berufs- bzw. Schulunfälle)
- Ärztliche Verordnung erforderlich.
- Kein Eigenanteil.
- Gesetzlicher Eigenanteil:
10% des Fahrpreises
mindestens 5,00 Euro
höchstens 10,00 Euro
Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Anschrift der Krankenkasse
- ggf. Nummer des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg.
- und als Anlage Ärztliche Verordnung
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